Übergangsregelung Funkgerät im Auto
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- Veröffentlicht: Montag, 04. Dezember 2017 00:36
- Geschrieben von Rüdiger Stenzel (DC4FS)
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Im Paragraphen 23 im Abschnitt I der StVO ist zwar nun jegliche Verwendung elektronischer Geräte, die der Kommunikation dienen untersagt, wenn sie gehalten oder mit der Hand bedient werden müssen, jedoch im Parapraph 52 im Abschnitt III der StVO wird die Verwendung von Funkgeräten im Auto bis zum 30.6.2020 verlängert.
Siehe genauen Wortlaut der StVO.